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roehre:verbot

"Leuchtstoffröhrenverbot"

2012 gab es von der EU schon das “Glühbirnenverbot”, jetzt werden wir mit dem “Leuchtstoffröhrenverbot” bzw. dem “Quecksilberverbot” konfrontiert.

"RoHS" Richtlinie 2011/65/EU über gefährliche Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten

Artikel auf Wikipedia: RoHS-Richtlinien

Die Europäische Richtlinie 2011/65/EU vom 8. Juni 2011 soll die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten beschränken. Darunter fällt auch Quecksilber in Leuchtmitteln. Im Anhang sind einige Ausnahmen und Quecksilberobergrenzen so festgelegt, dass die üblichen Leuchtstoffröhren eine Zeit lang weiter verkauft werden durften, jedoch wurden und werden diese Grenzen angepasst.

Die Richtlinie in den verschiedenen Fassungen und Sprachen kann man hier nachlesen: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX%3A02011L0065-20221001

In der Fassung vom 01.03.2023 listet der Anhang III folgende Ausnahmen:

Ausschnitt aus Anhang III Stand 01.03.2023

Mein Fazit:

  • Normale Kompaktleuchtstofflampen sind ab 24.02.2023 nicht mehr erhältich, UV-Kompaktleuchtstofflampen gibt es noch bis 24.02.2027, sie dürfen bis dahin maximal 5 mg Quecksilber je Lampe enthalten.
  • Normale T8 und T5 Leuchtstoffröhren sind ab 24.08.2023 nicht mehr erhältich, UV-Leuchtstoffröhren gibt es noch bis 24.02.2027, sie dürfen bis dahin maximal 15 mg Quecksilber je Lampe enthalten.
  • HQI/HCI-Strahler ohne und mit UV-Strhalung gibt es nur noch bis 24.02.2027

Sofern ich nicht eine gesetzliche Regelung völlig übersehen habe, werden wir ab Februar 2027 keine UV-Leuchtstoffröhren, UV-Kompaktleuchtstoffröhren oder UV-Metalldampflampen mehr haben. Und auch keine normalen HQI/HCI-Strahler. Terrarianer müssen sich entweder einen guten Vorrat an Lampen zulegen, oder aber darauf hoffen, dass entweder die LED-Technologie bis dahin reif ist oder die EU-Richtlinie angepasst wird und weitere Ausnahmen zulässt. Die Verwendung alter Lampen und auch der Verkauf von Restbeständen ist erlaubt. Nur das “In-Verkehr-Bringen” wird durch die Richtlinie untersagt.

Die Hoffnung auf eine Änderung der Regelung ist nicht unbegründet: Es gibt immer Anregungen aus Lobbyverbänden, Gesetze anzupassen. Beispielsweise dise Studie vom Februar 2022 mit dem Wunsch, sieben Ausnahmen aus Anhang III anzupassen: https://rohs.exemptions.oeko.info/fileadmin/user_upload/RoHS_Pack_24/RoHS_Pack-24_final_16022022.pdf. Hier sind für uns relevant aber nur Wünsche nach Ausnahmen für Zinn im BSP-Leuchtstoff genannt, der in UV-Leuchtstoffröhren für Terraristik und Solarien genutzt wird. In der älteren Studie von 2016 wurde noch stärker darauf eingegangen, dass LEDs kein Ersatz für viele UV-Lampen sein kann (Kapitel 7 und 10 in https://rohs.exemptions.oeko.info/fileadmin/user_upload/RoHS_Pack_9/RoHS-Pack_9_Part_LAMPS_06-2016.pdf) und hat damit auch eine Verlängerung der ursprünglichen Frist von 2021 auf 2027 erreicht. Oder auch für mich beruflich teilweise relevant: Der Antrag Quecksilberdampflampen als UVC-Lichtquellen für die Halbleiterindustrie weiterhin zu erlauben. Sonst ist es mit der Computerchip-Produktion in Europa ab 2025 nämlich auch schon wieder zu Ende.

Wie so oft werden wir Terrarianer uns mit den Lichtquellen arrangieren müssen, die in der Industrie für uns abfallen. In der Vergangenheit hatten wir großes Glück, dass die Technologie noch so “schlecht” war, dass die Lampen für die Beleuchtung “unnützes” UVA, UVB und Infrarot abgestrahlt haben. HQI/HCI-Strahler waren ein nahezu perfekter Ersatz des Sonnenlichts im Terrarium. Bei der Allgemeinbeleuchtung werden bereits in wenigen Jahren auch in der Terraristik ausschließlich LEDs verwendet werden können. Bei der UVB-Bestrahlung wird es auch darauf hinauslaufen. Ich hoffe sehr, dass die Terrarienlampenfirmen aus dem “Abfall” der LED-Entwicklung für die Industrie gute Lampen für uns zusammen stellen können. Wir haben ja bis 2027 noch etwas Zeit.

"Ökodesign" Richtlinie 2009/125/EG zur weltgerechten Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte

Artikel auf Wikipedia: Ökodesign-Richtlinie

In der “Ökodesign” Richtlinie 2009/125/EG geht es primär um den Stromverbrauch. Am 1. Oktober 2019 beschloss die Kommission zehn Durchführungsverordnungen zur Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG. Die Verordnung (EU) 2019/2020 der Kommission vom 1. Oktober 2019 zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an Lichtquellen und separate Betriebsgeräte gemäß der Richtlinie 2009/125/EG legt Effizienzgrenzen für Lampen fest.

Auch hier gelten Ausnahmen:

  • Anhang III, 3c: Lichtquellen mit einer spezifischen effektiven UV-Strahlung > 2 mW/klm, die für die Nutzung in Anwendungen bestimmt sind, die einen hohen UV-Gehalt erfordern
    Das typische Spektrum einer UV-HQI hat auf 1000 lm/m² mindestens 350 mW/m² Strahlung im Bereich < 380 nm Wellenlänge, so dass das gut erfüllt ist.
    Das typische Spektrum einer UV-Leuchtstoffröhre mit 6% UVB hat mindestens 700 mW/m² pro 1000 lm/m²
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roehre/verbot.txt · Last modified: 2023/03/11 11:04 by sarina

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