Update Oktober 2026
Die EU-Regulierung bedroht die Terraristik mit einem Verbot für unsere Lampen. Hintergrund sind zwei Befürchtungen der EU:
Die konkreten Richtlinien sind (siehe unten für Details)
Diese Regelungen verbieten die meisten Glühlampen seit 2019, “Standard”-Leuchtstoffröhren seit 2023, “Standard”-Metalldampfstrahler seit 2025 und UV-Lampen ab 2027. Wichtig: Es wird nur das “In Verkehr bringen” verboten, d.h. Produktion oder Import neuer Lampen. Lagerbestände können unbegrenzt weiter verkauft werden.
Für die Wohnraum und Arbeitsplatzbeleuchtung, wenn man nur auf sichtbares Licht angewiesen ist, gilt es mit LEDs eine quecksilberfreie und hocheffziente Lösung.
Für die Reptilienhaltung sind “Standard”-LEDs derzeit keine Alternative:
Diese Spektralbereiche lassen sich nicht durch LEDs abdecken:
Unter Federführung des Bundesverband für fachgerechten Natur-, Tier- und Artenschutz e.V. (BNA) wurde am 20.09.2023 ein offener Brief an die EU-Kommission verschickt. Unterzeichnet haben 60 Organisationen aus dem Bereich Tier- und Artenschutz: PDF
Ich bitte alle Tierhalter diese Arbeit durch eine Einzelmitgliedschaft beim BNA zu unterstützen! Link zum Mitgliedsantrag, 35€/Jahr
In den Folgejahren gab weitere intensive Arbeit des BNA und entsprechende Anträge bei der EU-Kommission für eine Ausnahmegenehmigung. Derzeit (Stand Oktober 2026) liegen diese Anträge zur Prüfung bei der EU-Kommission. Bis die Entscheidung gefällt ist, gilt für die Lampenhersteller, die eine Ausnahmegenehmigung beantragt haben, eine Ausnahmereglung (siehe auch BNA Newsletter 2/2026, (Singheiser ), (Singheiser ), (Wunderlich 2026), Stellungnahme BNA an die EU)
Die Hoffnung auf eine Änderung der Regelung ist nicht unbegründet: Es gibt immer Anregungen aus Lobbyverbänden, Gesetze anzupassen. Beispielsweise dise Studie vom Februar 2022 mit dem Wunsch, sieben Ausnahmen aus Anhang III anzupassen: RoHS Anträge 2022. Hier sind für uns relevant aber nur Wünsche nach Ausnahmen für Zinn im BSP-Leuchtstoff genannt, der in UV-Leuchtstoffröhren für Terraristik und Solarien genutzt wird. In der älteren Studie von 2016 wurde noch stärker darauf eingegangen, dass LEDs kein Ersatz für viele UV-Lampen sein kann (Kapitel 7 und 10 in RoHS Anträge 2016) und hat damit auch eine Verlängerung der ursprünglichen Frist von 2021 auf 2027 erreicht. Oder auch für mich beruflich teilweise relevant: Der Antrag Quecksilberdampflampen als UVC-Lichtquellen für die Halbleiterindustrie weiterhin zu erlauben. Sonst ist es mit der Computerchip-Produktion in Europa ab 2025 nämlich auch schon wieder zu Ende.
Wie so oft werden wir Terrarianer uns mit den Lichtquellen arrangieren müssen, die in der Industrie für uns abfallen. In der Vergangenheit hatten wir großes Glück, dass die Technologie noch so “schlecht” war, dass die Lampen für die Beleuchtung “unnützes” UVA, UVB und Infrarot abgestrahlt haben. HQI/HCI-Strahler waren ein nahezu perfekter Ersatz des Sonnenlichts im Terrarium. Bei der Allgemeinbeleuchtung werden bereits in wenigen Jahren auch in der Terraristik ausschließlich LEDs verwendet werden können. Bei der UVB-Bestrahlung wird es auch darauf hinauslaufen. Ich hoffe sehr, dass die Terrarienlampenfirmen aus dem “Abfall” der LED-Entwicklung für die Industrie gute Lampen für uns zusammen stellen können.
Artikel auf Wikipedia: RoHS-Richtlinien
Die Europäische Richtlinie 2011/65/EU vom 8. Juni 2011 soll die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten beschränken. Darunter fällt auch Quecksilber in Leuchtmitteln. Im Anhang sind einige Ausnahmen und Quecksilberobergrenzen so festgelegt, dass die üblichen Leuchtstoffröhren eine Zeit lang weiter verkauft werden durften, jedoch wurden und werden diese Grenzen angepasst.
Die Richtlinie in den verschiedenen Fassungen und Sprachen kann man hier nachlesen: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX%3A02011L0065-20221001
In der Fassung vom 01.09.2023 (im Wesentlichen unverändert in der Version 01.01.2025) listet der Anhang III folgende Ausnahmen:
Mein Fazit:
Ab Februar 2027 sind nach diesem Regewerk nur noch Restbestände von UV-Leuchtstoffröhren, UV-Kompaktleuchtstoffröhren oder UV-Metalldampflampen im Vergkauf. Und auch keine normalen HQI/HCI-Strahler. Terrarianer müssen sich entweder einen guten Vorrat an Lampen zulegen, oder aber darauf hoffen, dass entweder die LED-Technologie bis dahin reif ist oder die EU-Richtlinie angepasst wird und weitere Ausnahmen zulässt. Die Verwendung alter Lampen und auch der Verkauf von Restbeständen ist erlaubt. Nur das “In-Verkehr-Bringen” wird durch die Richtlinie untersagt.
Artikel auf Wikipedia: Ökodesign-Richtlinie
In der “Ökodesign” Richtlinie 2009/125/EG geht es primär um den Stromverbrauch. Am 1. Oktober 2019 beschloss die Kommission zehn Durchführungsverordnungen zur Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG. Die Verordnung (EU) 2019/2020 der Kommission vom 1. Oktober 2019 zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an Lichtquellen und separate Betriebsgeräte gemäß der Richtlinie 2009/125/EG legt Effizienzgrenzen für Lampen fest.
Seit dem 01. September 2021 dürfen Lampen mit einer gegebenen Helligkeit je nach Lampentyp einen bestimmten Watt-Wert nicht übersteigen.
Auch hier gelten Ausnahmen:
[1472] Singheiser, M. 2026, May 23, Die eu macht uns das licht aus: Regularien zu leuchtmitteln. Unpublished paper presented at Geckotagung.[1493] Singheiser, M. 2026, September, Drohendes aus für die terraristik – positivlisten, leuchtmittelverbot, cites und co. Unpublished paper presented at 62. Jahrestagung für Herpetologie und Terrarienkunde in Stuttgart.[1475] Wunderlich, S. (2026). Drohendes lampenverbot, uvb-leds und was das für die terraristik bedeutet. elaphe, 4, 80–85.